Steuerfreie Sachbezüge (Warengutscheine)

Der gute, alte Tankgutschein! So ist der Sachbezug landläufig bekannt geworden. Es steckt aber noch viel mehr dahinter: Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern monatlich lohnsteuer- und sozialabgabenfreie Sachbezüge gewähren, wenn deren Wert insgesamt monatlich die sogenannte Bagatellgrenze von (ab 01.01.2022) 50,00 EUR nicht übersteigen. Ob Barlohn oder Sachbezüge vorliegen, entscheidet sich danach, was der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber auf der Grundlage der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen beanspruchen kann.

Gemäß § 8 Absatz 1 Satz 3 EStG sind Gutscheine und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien des § 2 Absatz 1 Nummer 10 des Zahlungsdienstaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllen, Sachlohn. Der Sachbezug ist ein ideales Benefit, dass Geld tatsächlich Brutto für Netto beim Mitarbeitenden ankommt. Das Unternehmen spart Lohnkosten im Vergleich zur Bruttogehaltserhöhung.

Die einfachste, praktikabelste und modernste Art und Weise der Gewährung von Sachlohn, ist die Überlassung einer Prepaid MasterCard (= wiederaufladbare, personalisierte Bezahlkarte).

Im Gegensatz zu einem Gutschein/Tankgutschein oder zu so genannten City-Cards ist bei der Bezahlkarte ein viel größerer Akzeptanzkreis vorhanden. Ob Discounter, Lieblingsrestaurant, Tankstelle oder Einzelhändler – die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig.

Der Mitarbeitende kann in seiner voreingestellten Postleitzahlenregion und in den angrenzenden 2er-Postleitzahlenbezirken (Beispiel PLZ Gebiet 86) an allen Mastercard-Akzeptanzstellen bezahlen.

Zudem raten wir grundsätzlich zum Branden der Bezahlkarte mit dem Firmenlogo. Das schafft Identifikation, Stolz und Bindung. Diese positiven Emotionen werden beispielsweise durch einen Tankgutschein nicht hervorgerufen.

Besondere Anlässe

Es gibt Tage im Leben des Mitarbeitenden, die sind einfach besonders. Ob Geburtstag, Heirat oder Firmenjubiläum – schön, wenn der Arbeitgeber einfach mitfeiert! Mit 60 EUR pro besonderem Anlass kann das Unternehmen dem Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei in schöner Art und Weise Wertschätzung ausdrücken. Langer & Partner liefert Ideen und einen reibungslosen Ablauf für die Lohnbuchhaltung.