Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz nimmt Arbeitgeber in die Verantwortung! Arbeitgeber müssen mit einem verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % die Mitarbeitenden in der Altersvorsorge und/oder Absicherung der Arbeitskraft unterstützen. Die bAV kann durchaus als Benefit für die Mitarbeitenden bezeichnet werden. Durch das Sparen über das Bruttoeinkommen (Entgeltumwandlung) spart der Mitarbeitende Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge.

Das rechnet sich!

Die Arbeitgeber sind im Rahmen der Entgeltumwandlung verpflichtet eine betriebliche Altersversorgung anzubieten. Seit dem 01.01.2018 hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch von bis zu max. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialversicherungsfrei. 2024 sind das 302,00 Euro (2023: 292,00 Euro) als monatlicher Entgeltumwandlungsbetrag, sowie zuzüglich weitere 4 % lohnsteuerfrei in eine persönliche Altersvorsorge einzubezahlen.

Neben der Vorsorge ist die Absicherung der Arbeitskraft in den Unternehmen ein wichtiges Thema. Immer mehr Menschen werden berufsunfähig. Vor allem Krebs, psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates sind die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit.

Langer & Partner berät die Unternehmen über den geeigneten Durchführungsweg in der betrieblichen Vorsorge. Zudem nehmen wir die Mitarbeitenden in individuellen Beratungen nach den Vorgaben des Betriebsrentenstärkungsgesetzes an die Hand, inklusive der Unterzeichnung aller zur Entgeltabrechnung notwendigen Zusatzvereinbarungen zum bestehenden Arbeitsvertrag.

 

Der Nutzen für die Mitarbeitenden ist überzeugend:

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Günstige Gruppentarife für die Unternehmen

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Ohne Gesundheitsfragen darstellbar

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Keine Risikozuschläge bei Vorerkrankungen

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Europäische
Top-Versicherer

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Hohe Förderquote durch Steuer- und Sozialversicherungs-Ersparnisse und Arbeitgeberzuschuss